2.12 Vereinbarungen zum Ausbildung von Eignungs-praktikanten, Praxissemesterstudenten und Lehramtsanwärtern

Die GGS Lindenschule ermöglicht und unterstützt die praktische Aus-bildung in unterschiedlichen, pädagogischen Bereichen.

Ausbildung wird als Austausch von Kompetenzen gesehen. Durch neue Ideen und Anregungen von außen erhalten wir ständig neue Impulse für das Schulleben und den Unterricht. Die Erfahrungen unserer kompetenten Kollegen und Betreuerinnen unterstützen Berufsanfänger und Studenten und helfen ihnen, innerhalb ihres Berufes ihren eigenen Weg zu finden. In diesen Prozess bringen sich alle Beteiligten ein.

A) Eignungspraktikanten

1) Rechtliche Grundlagen

  • Am Lehrerberuf Interessierte, die einen Studiengang nach Lehrerausbildungsgesetz aufnehmen, sollen sich (…) in der Schulpraxis über den Lehrerberuf informieren und über ihre persönliche Eignung reflektieren (vgl. Erlass zum Eignungspraktikum, Bass 20-2, 12. Mai 2009).
  • Eignungspraktika werden erstmals mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 angeboten. (vgl. Erlass zum Eignungspraktikum, Bass 20-2, 12. Mai 2009)
  • Verpflichtend ist das Eignungspraktikum für die Studierenden, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren (vgl. Erlass zum Eignungspraktikum, Bass 20-2, 12. Mai 2009).
  • Das Eignungspraktikum ergänzt das Studium, ist jedoch nicht Teil des Studiums. Es ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit Schule als Arbeitsplatz und den schulischen Praxis- und Lernfeldern. Dies ermöglicht eine Sensibilisierung für die Frage der Eignung für den Lehrerberuf und eine daraus resultierende reflektierte Studien- und Berufswahl (vgl. Erlass zum Eignungspraktikum, Bass 20-2, 12. Mai 2009).
  • Das Eignungspraktikum kann vor Aufnahme des Bachelor-Studiums geleistet werden und soll möglichst vor Beginn des Orientierungs-praktikums abgeschlossen sein (vgl. Erlass zum Eignungs-praktikum, Bass 20-2, 12. Mai 2009).
  • Das Eignungspraktikum hat einen Umfang von insgesamt 20 Praktikumstagen. (…) Das Praktikum und die Teilnahme an einer begleitenden Beratung zur Berufswahl werden durch Beschei-nigungen von Schulleitungen nachgewiesen, die Teil des Portfolios nach § 13 sind (vgl. Auszug aus der Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramts-zugangsverordnung – LZV) vom 18.6.2009 ).

2) Was wollen wir erreichen?

Das Eignungspraktikum soll eine strukturierte Erstbegegnung mit Schule als Arbeitsplatz ermöglichen. Es dient dazu, Einblick in verschiedene Aufgaben einer Lehrkraft zu bekommen, mit all ihren damit verbundenen verschiedenen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Außerdem soll das Eignungspraktikum die Möglichkeit eröffnen, die Rolle als Lehrender wahrzunehmen und erste eigene Handlungsmöglichkeiten im pädagogischen Feld zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung, die Studien- und Berufswahl zu reflektieren. Der Absolvent des Eignungspraktikums fertigt während der Zeit an der Schule ein Portfolio an, in dem er den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung darstellt. Die Form des Portfolios ist durch § 12 Abs. 5 Satz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes allgemein vorgegeben.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Die Anmeldung zum Eignungspraktikum erfolgt mit Benutzername und Kennwort über das Bildungsportal www.elise.nrw.de. Die Einstellung der Schuldaten wird durch die Beauftragte für Eignungspraktikanten vollbracht und gepflegt. Dabei umfasst die Ausschreibung die Anfangs- und Enddaten des Praktikums und Bewerberstatus. Die Ausschreibung verweist auf die Homepage unserer Schule, auf der die Bewerber alle nötigen Informationen zur Schule erhalten können. Die Beauftragte für das Eignungspraktikum begleitet den Absolventen während der kompletten Zeit an unserer Schule und fungiert als Ausbilder und Ansprechpartner. Er steht im stetigen Kontakt und Austausch mit dem Absolventen und gibt Rückmeldungen und Hilfen.

B) Praxissemesterstudenten

1) Rechtliche Grundlagen

Ziel des Praxissemesters ist es, im Rahmen des universitären Masterstudiums Theorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und die Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten. Die Durchführung des Praxissemesters liegt in der Verantwortung der Universität (vgl. § 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz – LABG). Es wird in Kooperation mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung – ZfsL – und den Schulen durchgeführt. Nach § 8 Lehramtszugangsverordnung – LZV – verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters über die Fähigkeit,

  • grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswis-senschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren,
  • Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflek-tieren,
  • den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,
  • theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
  • ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln (vgl. Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang).

Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester der Masterphase des Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; ausbildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (bisherige Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungsprojekte der Lehrer ausbildenden Universitäten (vor allem aus der Schulpädagogik und der allgemeinen Didaktik) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste beruf-liche Handlungskompetenzen als Lehrer vermitteln sowie in den nachfolgenden Studienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen.

Eine zusätzliche Voraussetzung besteht darin, dass Studierende möglichst nicht an der Schule ihr Praxissemester absolvieren, an der sie selbst Schüler waren.

2) Ablauf

Das Praxissemester ist auf ein Schulhalbjahr bezogen. Es beginnt im ersten Halbjahr spätestens am 15. Februar und im zweiten Halbjahr spätestens am 15. September des jeweiligen Jahres. Der dominante Lernort ist die Schule.

Grundsätzlich stehen vier Wochentage für Unterricht unter Begleitung, für die Teilnahme am schulischen Leben sowie für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Studien- und Unterrichtsprojekte zur Verfügung. Während des Praxissemesters ist ein Studientag pro Woche vorzusehen, der während der Vorlesungszeit in der Regel in der Universität, außerhalb der Vorlesungszeit in der Regel im ZfsL, stattfindet. Während des Praxissemesters werden die Studierenden von der Ausbildungsbeauftragten an der Schule sowie einem Seminarausbilder im ZfsL betreut.

Im Mittelpunkt steht hierbei der Unterricht unter Begleitung, anknüpfend an Hospitationen, eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden und auch Durchführung ganzer Unterrichtsvorhaben (vgl. Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang, Absatz 3.2). Der Unterricht unter Begleitung soll auf beide Fächer möglichst gleichmäßig verteilt werden und beträgt insgesamt 70 Unterrichtsstunden, davon sind je Fach bzw. Lernbereich jeweils in der Regel zwei Unterrichtsvorhaben im Umfang von je 12 bis 15 Unterrichtstunden durchzuführen.

Die Schule stellt ihr Schulprofil mit den Angaben zu den zu vergebenden Praxissemesterstellen online. Über die Seite www.pvp-nrw.de können sich die Studenten auf eine passende Stelle bewerben.

Die Dokumentation des Praxissemesters wird durch den Studierenden in einem Portfolio durchgeführt. Anregungen dazu finden sich unter

http://www.isl.uni-wuppertal.de/fileadmin/isl/02_Praxis_Lehrerbildung/Praxissemester/Reflexionsanregungen_Portfolio_Praxiselemente_im_Praxissemester.pdf.

Zusätzlich dokumentiert die Schule den Start- und Endpunkt des Praxis-semesters.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch kein Praxissemester an unserer Schule durchgeführt. Die Pflege der Daten auf der pvp-Seite unterliegt der Schulleitung und der Ausbildungsbeauftragten. Die Begleitung zukünftiger Praxissemesterstudenten wird unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben erfolgen.

C) Lehramtsanwärter

1) Rechtliche Grundlagen

Der Ausbildung der Lehramtsanwärter liegt die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an den Schulen sowie Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung April 2011, im Weiteren nur OVP genannt, zugrunde.

2) Phasen der Ausbildung (vgl. ZfsL Mönchengladbach)

1. Quartal
2.Quartal
3.Quartal
4.Quartal
5.Quartal
6.Quartal
14 Std. Ausbildungsunterricht
Unterricht unter Anleitung einschl. Hospitation, § 11 0VP
14 Std. Ausbildungsunterricht davon i.d.R. 9Std. selbstst. Ausbildungsunterricht, § 11 0VP
14 Std. Ausbildungsunterricht,
davon i.d.R. 9Std. selbstst. Ausbildungsunterricht, § 11 0VP
14 Std. Ausbildungsunterricht ,
davon i.d.R. 9Std. selbstst. Ausbildungsunterricht, § 11 0VP
14 Std. Ausbildungsunterricht,
davon i.d.R. 9Std. selbstst. Ausbildungsunterricht, § 11 0VP
14 Std. Ausbildungsunterricht Unterricht unter Anleitung  einschl. Hospitation, § 11 0VP
§ 14 OVP Ausbildung gem. Ausbildungsprogramm,
Ausbildungsberatung im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen an der Ausbildungsschule § 10 (5) OVP
7 Std. pro Woche Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung
Ausbildung §10 OVP und Ausbildung §22 OVP
Eingangs- und Perspektivgespräch, § 15 OVP
 
2 Tage Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen,
§ 12 OVP
2 Ganztage Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen (KITA), § 12 OVP
 
 
 
Selbstständige Anmeldung    zur Prüfung
§29 OVP
Langzeitbeurteilungen § 16 OVP
Prüfung §§ 26-39 OVP

Während der schulischen Ausbildung besucht laut OVP der Ausbilder den Lehramtsanwärter im Unterricht zur individuellen, fachbezogenen Aus-bildungsberatung, und zwar in jedem Fach in der Regel fünfmal. Kernseminarleiter können sich diesen Besuchen anschließen oder auch zu eigenen Besuchen kommen.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Die Ausbildung der Lehramtsanwärter an der Lindenschule orientiert sich sowohl an den Vorgaben der aktuellen OVP, als auch an den Vereinbarungen des zuständigen ZfsL Mönchengladbach. Außerdem stellen die „Neun Prinzipien zeitgemäßer Grundschularbeit“ einen Leitfaden in der Arbeit dar.

3.1) Inhaltliche Festlegung

Im ersten Quartal hospitieren die Lehramtsanwärter in möglichst vielen Klassen der Schule. Danach werden sie vorwiegend in den Klassen der Ausbildungslehrer hospitieren. Zu Beginn der Ausbildung finden regelmäßige Treffen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung der Ausbildungslehrer mit dem Lehramtsanwärter statt. Im Verlauf der Ausbildungszeit nimmt sich der Ausbildungslehrer mehr und mehr zurück und begleitet den Lehramtsanwärter in seiner selbstständigen Planung. Dabei finden die aktuellen Lehrpläne, jahrgangsstufenspezifischen Absprachen, relevante Arbeitspläne, aber auch der nötige pädagogische Freiraum Beachtung. Die Lehramtsanwärter reichen ihre Unterrichts-skizzen ihrem Ausbildungslehrer ein, damit Unterrichtvorhaben gemeinsam reflektiert werden können.

Im zweiten Ausbildungsquartal werden die Lehramtsanwärter in ihren Fächern vorwiegend in den Klassen der Ausbildungslehrer und wenn möglich in den Parallelklassen oder -kursen eingesetzt. Dabei sind 9 Stunden selbstständiger Unterricht zu berücksichtigen, der gleichmäßig auf die Ausbildungsfächer verteilt sein soll. Der Ausbildungslehrer berät bei der selbstständigen Planung, reflektiert anhand der vorgelegten Skizzen und sowohl seiner Unterrichtsbeobachtung, als auch der der Lehreramtsanwärter, die Phasen des Unterrichts und der Reihe. Durch die Erteilung von selbstständigem Unterricht setzt sich der Lehramtsanwärter mit Störungen und Konflikten in der Klasse auseinander, reflektiert diese, bewältigen sie und findet Konsequenzen. Dabei stehen ihm die Ausbildungslehrer hilfreich zur Seite.

Im dritten Ausbildungsquartal wird der selbstständige Unterricht im Rahmen von 9 Stunden vorgesetzt. In der Regel finden in diesem Abschnitt der Ausbildung der Aufgabenschwerpunkt Beurteilen und Bewerten einen großen Einfluss in der Ausbildung. Hauptaugenmerk sollte nun auf sinnvoller Differenzierung und langfristiger Planung liegen. Der Lehramtsanwärter lernt verschiedene diagnostische Verfahren kennen und anwenden.

Im dritten, spätestens im vierten oder fünften Ausbildungsquartal, bekommt der Lehramtsanwärter die Möglichkeit eine Klassenfahrt zu begleiten. Dabei achten wir darauf, dass Lerngruppen begleitet werden, die dem Lehramtsanwärter durch seinen selbstständigen Unterricht bekannt oder Klassen der Ausbildungslehrer sind. Bei der Planung und Durchführung wird der Lehramtsanwärter aktiv mit einbezogen. Im vierten und fünften Ausbildungsquartal festigt und vervielfältigt der Lehramtsanwärter seine Kenntnisse in der individuellen Förderung seiner Schüler. Auch bei der konzeptionellen Arbeit in der Schule bringen sich die Lehramtsanwärter ein. Sie lernen auch das Krefelder Einschulungsspiel kennen, unterstützen bei Wettbewerben, wie zum Beispiel dem Känguru-Wettbewerb oder dem Krefelder Mathematik-Wettbewerb.

Im sechsten Ausbildungsquartal finden 14 Stunden Ausbildungsunterricht statt, der in der Regel in den Klassen erfolgt, in der die Ausbildung statt-findet und in denen die Prüfungen abgelegt werden sollen.

3.2) Aufgaben der an der Ausbildung beteiligten Personen

  • Ausbildungslehrer

Der Ausbildungslehrer unterstützt den Lehramtsanwärter von   Beginn seiner Ausbildung an durch intensive, beratende Gespräche. Er vermittelt Informationen zur Ausbildungsklasse und den Schülern und sichert somit ein breit gefächertes Hintergrundwissen. Außerdem weist er in die Struktur der Schule und Klasse ein und unterstützt das Finden einer eigenen, effektiven Arbeitsorganisation. Der Ausbildungslehrer führt regelmäßig beratende Gespräche zur Unterrichtsgestaltung und den zu bearbeitenden Themenbereichen. Er hospitiert regelmäßig im Unterricht und gibt weiterführende Rückmeldungen. Der Ausbildungslehrer nimmt in der Regel an Unterrichtsbesuchen und den damit verbundenen Beratungen teil. Der Ausbildungslehrer verfasst ein Gutachten, entweder am Ende der Ausbildung oder bei einem Wechsel des Ausbilders, über den Ausbildungsstand und die Entwicklung des Lehramtsanwärters.

  • Ausbildungsbeauftragte

Der Ausbildungsbeauftragte sichert zunächst die Kooperation zwischen dem jeweiligen ZfsL und der Schule. Er koordiniert die Ausbildung an der Schule und steht sowohl der Schulleitung und den Ausbildungslehrern als auch dem Lehramtsanwärter beratend zur Seite. Der Ausbildungsbeauftragte informiert sich regelmäßig bei allen an der Ausbildung beteiligten über den Stand der Ausbildung, kann vermittelnd fungieren und die Ausbildung optimieren.

  • Schulleitung

Die Schulleitung führt Vorgespräche mit den möglichen Ausbildungslehrern und weist den Lehramtsanwärtern ihre Ausbildungslehrer anschließend zu. Sie ermöglicht die stundenplantechnischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ausbildung. Des Weiteren ermöglicht die Schulleitung Hospitationen, verschafft sich einen Überblick über den Stand der Ausbildung, ist bei einzelnen Unterrichtsbesuchen anwesend und verfasst zum Ende der Ausbildung das Abschlussgutachten.

  • Kollegium

Das Kollegium ermöglicht den Lehramtsanwärtern Hospitationen und steht zur Beratung und Unterstützung zu Verfügung.