3.3 Organisation des Vertretungsunterrichts

 1) Rechtliche Grundlagen

Lehrkräfte sind verpflichtet, auf Anordnung des Schulleiters Vertretungsunterricht zu erteilen (vgl. ADO 2012, §12).

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft kann aus schulorgani-satorischen Gründen vorübergehend überschritten werden. Die Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person getroffen werden (vgl. ADO 2012, § 13).

Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Aufstellung von Vertretungs-plänen (vgl. Jülich 2012, 159 und ADO 2012, § 12).

2) Was wollen wir erreichen?

Die Vereinbarungen zum Vertretungsunterricht sollen für das gesamte Kollegium transparent und nachvollziehbar sowie eindeutig und berechenbar sein. Aus diesem Grund werden Vertretungspläne mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichtes so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei muss sich das Maß der Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, für das Kollegium in einem leistbaren Rahmen bewegen.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Vertretungsunterricht kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:

  • Abwesenheit auf Grund der Teilnahme an einer Fortbildung
  • Beurlaubung/Sonderurlaub
  • Beerdigung eines nahen Angehörigen
  • andere dienstliche Verpflichtungen

Vertretungsunterricht ist Bestandteil unseres schulischen Alltags. Um zeitnah und möglichst umfassend Vertretungsunterricht planen zu können, gelten folgende Grundsätze:

  • Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel
  • Fachunterricht.
  • Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an

Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.

  • Alle Mitglieder des Kollegiums nehmen zweimal täglich Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung (vor dem eigenen Unterrichtsbeginn und vor dem endgültigen Verlassen der Schule).
  • Termine, die zu vorhersehbaren Vertretungen führen, sollen spätestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben werden. Ist dies der Fall, muss die zu vertretende Lehrkraft vorbereitete Unterrichtsunterlagen für ihre Stunden bereit legen, so dass die Vertretungslehrer darauf zurückgreifen können.
  • Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies am 1. Tag telefonisch in der Zeit von 6.30 Uhr bis 7.00 Uhr bei Frau Krüger und spätestens bis 7.45 Uhr in der Schule gemeldet sein. Dabei ist es wünschenswert, Unterrichtsinhalte per E-Mail oder am Telefon direkt mitzuteilen.
  • Lehramtsanwärter können nach Rücksprache im Vertretungsplan eingesetzt werden, sofern es sich um den eigenen Ausbildungs-unterricht handelt. Anstehende Unterrichtsbesuche sollten mindestens eine Woche vorher bei der Schulleitung angegeben werden, um frühzeitig einen Vertretungsunterricht zu gewährleisten.
  • Im vorhersehbaren Vertretungsfall (z.B. bei Fortbildungen, Ausflügen, etc.) ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichtes zuständig. Sie soll dafür sorgen, dass die Unterrichtsinhalte erläutert sind und Materialien und Klassenbuch bereit liegen.
  • Alle Schüler werden in 7 Gruppen in einem Aufteilungsplan erfasst. Dabei wird jede Gruppe einer der verbleibenden Klassen zugeordnet. Kriterien für die Einteilung der Gruppen sind:
    • Verhältnis der Anzahl von Jungen und Mädchen
    • Klassengröße der Zielklasse
    • Jahrgang der Zielklasse
  •  Der rote Ordner enthält wichtige Informationen für Vertretungssituationen. Dazu zählen
    • Hinweise zu chronischen Erkrankungen von Kindern
    • Teilnahme am evangelischen/katholischen Religionsunterricht
    • Telefonliste der Klasse und Notfallnummern
    • Aufteilungsplan der Klasse
    • Fördergruppen
    • Kinder im Offenen Ganztag
  • Die Klassenleitung trägt dafür Sorge, dass sich der rote Ordner auf dem aktuellen Stand befindet.
  • Ebenso ist zu gewährleisten, dass der Lernstand der Kinder mit Hilfe des Klassenbuchs für die Vertretungskräfte nachvollziehbar ist (Klassenbuch ist auf dem aktuellen Stand). Das Klassenbuch liegt daher im oder auf dem Lehrerpult bereit.
  • Die Klassenlehrer eines Jahrgangsteams übernehmen im Krank-heitsfall gegenseitig die stellvertretende Klassenleitung und sind für die Klasse verantwortlich. Bei wichtigen Entscheidungen oder inhaltlichen Fragen sind sie Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Vertretungslehrer und Schulleitung.
  • Wir garantieren, dass im Vertretungsfall alle Klassen der Lindenschule von 8.00 Uhr bis mindestens 11.45 Uhr unterrichtet werden. Im planbaren Vertretungsfall werden die Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. Etwaige Doppel-besetzungen entfallen zugunsten des Vertretungsunterrichts. Diese Regelung betrifft nicht den Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“.