Liebe Eltern der Lindenschule, 05.08.2020

ich hoffe, Sie hatten erholsame und sonnige Urlaubstage und es geht Ihnen und Ihrer Familie gut.

Die wichtigsten Aussagen der neu erschienenen Informationen des Schulministeriums fasse ich für Sie zusammen:

Am 12.08.2020 startet der an Corona-Zeiten angepasste Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.

Das heißt für alle Kinder beginnt am Mittwoch wieder die Schule unter folgenden Bedingungen.

  • Mund-Nasen-Schutz

An den Grundschulen besteht beim Bewegen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Sobald sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet, können die Kinder die Maske absetzen.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Jede Schule wird Masken für den Bedarfsfall zur Verfügung haben.

Die Maskenpflicht gilt auch für den Offenen Ganztag.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden weitere Hygienemaßnahmen wie z.B. Händewaschen umgesetzt.

  • Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen (Schulpflicht).

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen gilt:

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.

Für die betroffenen Schülerinnen oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht bleibt bestehen.

  • Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt

  • Erkrankte Kinder

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) zeigen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar

und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken und von den Eltern abzuholen.

  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Eine Schülerin oder ein Schüler mit Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens soll zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, muss ein Arzt aufgesucht werden.
  • Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
  • Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch in der Schule.

Viele Grüße

Claudia Gehlings