2.9 Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den Eltern

1) Rechtliche Grundlagen

„Nach der Landesverfassung wirken die Eltern durch Elternvertreter an der Gestaltung des Schulwesens mit“ (Jülich 2012, 36)

Die Zusammenarbeit mit den Eltern stellt einen wichtigen Teil unserer Arbeit als Lehrer dar. Da wir die Schule als ganzheitliches System sehen, kann gute Arbeit nur gelingen, wenn alle an Schule Beteiligten zielge-richtet zusammenarbeiten.

„Kinder lernen erfolgreicher, wenn sie von ihren Eltern unterstützt werden“ (Richtlinien 2008, 18). Um diese Zusammenarbeit transparent zu machen und Vereinbarungen zu treffen, sollen gemeinsam Erziehungs-grundsätze festgelegt werden (vgl. Richtlinien 2008, 18).

„Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern“ (Jülich 2012, 60). Bildungs- und Erziehungsziele sollen gemeinsam verwirklicht werden.

2) Was wollen wir erreichen?

An der Lindenschule möchten wir zielgerichtet und respektvoll mit Eltern zusammenarbeiten, sie beraten und gemeinsam mit ihnen das Schulleben im Sinne ihrer Kinder gestalten.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Elternberatung

  • Elternsprechtage

Zwei Mal jährlich finden Elternsprechtage statt, bei denen gemein-sam mit den Eltern die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes besprochen und eventuell über weitere Förderung beraten wird. Als Grundlage dient       der Förderplan des Kindes. Aktuell finden die Elternsprechtage im Oktober und im Februar statt.

  • Übergangsberatung

Nach einem festgelegten Ablauf findet die Beratung der Eltern in Bezug auf die Empfehlung für die weiterführenden Schulen statt (zahlreiche Anregungen wurden aus der Mitarbeit bei dem Projekt „Schulen im Team“ übernommen).

  • Elterngespräche

Auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkräfte finden Gespräche zu jedem gewünschten Zeitpunkt im Schuljahr zusätzlich statt, um über die Entwicklung des Kindes oder bestehende Schwierigkeiten zu beraten. Die Lehrkraft führt ein Gesprächsprotokoll (einheitliches Formular der Schule), das den Gesprächsverlauf und Vereinbarungen stichpunktartig festhält.

  • Beratungsstellen

Wenn die schulische Förderung nicht ausreicht oder eine weitere Meinung eingeholt werden soll, empfehlen die Lehrkräfte einen Beratungstermin beim Psychologischen Dienst der Stadt Krefeld oder bei einer anderen Beratungsstelle. Auch hier existiert ein einheitliches Formular, durch welches Schule und Eltern gemeinsam eine Beratung beim Psycho-logischen Dienst anmelden können.

  • Elternberatung / Information bei Förderbedarf / Beratung bei Lern- und Förderempfehlungen

Natürlich werden Eltern auch beraten, wenn die Lehrkräfte des Kindes den Eindruck haben, dass sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte und ein Antrag zur Überprüfung (AO-SF) sinnvoll wäre.

Auch bei gezielter Förderung im Lesen und Rechtschreiben oder bei Dyskalkulie werden die Eltern beraten und unterschreiben, dass sie mit der Förderung einverstanden sind.

Erhält ein Kind eine Lern- und Förderempfehlung lädt die Lehrkraft die Eltern zu einem Gespräch ein, um über die geeignete Förderung gemeinsam zu beraten.

Elternmitwirkung

Eltern wirken in zahlreichen Gremien in der Schule mit:

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz
  • als Elternvertreter bei schulscharfen Einstellungsverfahren

Darüber hinaus unterstützen sie die schulische Arbeit

  • als Leseeltern
  • bei Bastelaktionen
  • bei Ausflügen
  • beim Obst schneiden (EU-Obstprogramm)
  • in der Schulbücherei
  • bei Lesenächten
  • beim Radfahrtraining und der Radfahrprüfung
  • beim Eislaufen
  • bei Festen und Feiern (z.B. Schulfest, Einschulung, Sportfest, Sponsoren-lauf, St. Martin, …)
  • durch die Mitarbeit im Förderverein

und helfen dadurch, schulische Aktivitäten umzusetzen.