2.2 Vereinbarungen zum Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule

1) Rechtliche Grundlagen

Laut Schulgesetz unterliegt der Übergang zur weiterführenden Schule folgenden Vorgaben:

§ 8 Übergang

(1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.

(2) Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.

(3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.

(4) Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.“ (Schulgesetz 2012)

2) Was wollen wir erreichen?

Der Übergang an die weiterführende Schule ist für unsere Schüler ein Meilenstein in ihrer Entwicklung.

Nachdem wir die Kinder meist vier Jahre lang beim Lernen und in ihrer sozialen Entwicklung begleitet haben, legen wir nun großen Wert darauf, den Übergang möglichst „sanft“ zu gestalten.

Dazu ist es unserer Meinung nach grundlegend, Kinder und Eltern ausführlich und vor allem individuell zu beraten.

Zu diesem Zweck haben wir an unserer Schule einen verbindlichen Leitfaden entwickelt, der sich rund um die Beratung in Klasse 4 dreht.

Durch die Beratung möchten wir uns mit allen beteiligten Personen (Kinder, Eltern, Klassenlehrer, Fachlehrer) detailliert über folgendes austauschen:

  1. Leistungsstand und Leistungsentwicklung
  2. Körperliche und seelische Konstitution
  3. Denkfähigkeit
  4. Lern- und Leistungsmotivation
  5. Arbeitshaltung
  6. Lernumfeld

Diese Aspekte sind in einen festen Ablaufplan eingebettet, die im folgen-den beschrieben werden.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Die ersten Informationen zu den weiterführenden Schulen erhalten unsere Eltern am 1. Elternabend in Klasse 4.

  • Die einzelnen Schulformen werden vorgestellt.
  • Mögliche Bildungswege werden erklärt.
  • Besonderheiten in der Krefelder Schullandschaft werden aufgezeigt.
  • Der Ablauf des Anmeldeverfahrens wird verdeutlicht.
  • Erste Hinweise auf die „Tage der offenen Tür“ werden gegeben.
  • Eltern erhalten das Infomaterial des Landes NRW und der Stadt Krefeld.

Abschließend wird auch der Ablauf der Beratung, speziell an unserer Schule, den Eltern erläutert.

Sobald alle Termine der „Tage der offenen Tür“ bekannt sind, werden sie den Kindern und Eltern schriftlich mitgeteilt. Diese Tage beginnen in der Regel im November und enden im Dezember.

Um den Eltern sinnvolle Kriterien für die Schulauswahl für ihr Kind an die Hand zu geben, beginnen die Klassenlehrer im selben Zeitraum mit ihren ersten sehr ausführlichen Beratungsgesprächen zum Übergang.

Dazu erhalten die Eltern und Kinder zunächst jeweils einen vorbereitenden Fragebogen (siehe Anhang).

Den Kinderfragebogen füllen die Kinder in der Schule selbständig nach ihren eigenen Vorstellungen und Ansichten aus.

Die Eltern erhalten einen speziellen Elternfragebogen, der sie in ihrer Meinungsfindung sinnvoll leiten kann. Er beinhaltet beispielsweise Frage-stellungen zum Aufgabenverständnis, der Selbständigkeit oder der Lern-motivation ihres Kindes.

Diesen Bogen füllt auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer für jedes Kind aus.

Alle Bögen bieten eine hilfreiche Gesprächsgrundlage und sollen beim Beratungsgespräch vorliegen. Das Beratungsgespräch wird durch die Lehrkraft mit Hilfe eines Protokolls vorbereitet und festgehalten (siehe Anhang).

Zum Abschluss werden auch sehr individuelle Fähigkeiten, Kenntnisse oder Besonderheiten, die auch Außerschulisches betreffen können, doku-mentiert.

So soll ein ganz persönliches Bild des Schülers entstehen.

Am Ende werden der Schulwunsch der Eltern, des Kindes und die Empfeh-lung der Lehrerin festgehalten.

Im Rahmen des Halbjahreszeugnisses erhalten die Kinder und Eltern das schriftliche Gutachten.

In Bezug auf die schriftliche Form haben wir uns an der Lindenschule auf eine feste Gliederung und den Aufbau der Sätze geeinigt.

Strukturleitfaden für das Empfehlungsschreiben Klasse 4

Einleitender Satz

Arbeitsverhalten

  • Leistungsbereitschaft
  • Mündliche Mitarbeit
  • Schriftliche Arbeiten
  • Selbständiges Arbeiten
  • Umgang mit Arbeitsanweisungen
  • Selbstorganisation
  • Ausdauer
  • Selbständiges Denken
  • Hausaufgaben / Übungsaufgaben

Sozialverhalten

  • Umgang mit Mitschülern
  • Teamfähigkeit

Fähigkeiten / Kenntnisse / Besonderheiten

Zusammenfassender Begründungssatz.

Die Sätze werden so aufgebaut, dass die wichtigsten Stichwörter direkt zu Beginn des Satzes stehen. Damit möchten wir eine besonders gute Lesbarkeit und vereinfachte Deutung ermöglichen:

z.B.: Selbständiges Arbeiten fiel X/Y nicht immer leicht. Sie neigte dazu…

Durch Rückmeldungen der weiterführenden Schule haben wir erfahren, dass diese Form der Gliederung und der Formulierung auch für sie sehr hilfreich ist.

Unsere Vereinbarungen wurden stark und sehr positiv beeinflusst durch die Mitarbeit zweier Kolleginnen im Arbeitskreis „Schulen im Team“ (Feb. 2012 – März 2014). Der Arbeitskreis hatte es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit allen Schulformen den Übergang reibungsloser zu gestal-ten.

Im Rahmen dieses Arbeitskreises kommt und kam es auch gelegentlich zu gegenseitigen Hospitationen. Dadurch entwickelte sich gegenseitig mehr Verständnis und letztendlich profitieren die Kinder von diesen zusätzlichen Erfahrungen ihrer Lehrkräfte.

Eine weitere sehr wichtige Rückmeldung und Evaluation ergibt sich für uns Grundschullehrer jährlich durch das Besuchen der Erprobungsstufen- konferenzen der weiterführenden Schulen im nachfolgenden Schuljahr.

Diese besuchen unsere Kollegen zahlreich, denn an dieser Stelle können wir erfahren, in wie weit unsere Beratungen sinnvoll und richtig war und ob unsere Schüler gut an ihrer neuen Schule angekommen sind.