2.5 Vereinbarungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens

1) Rechtliche Grundlagen

Lesen und Schreiben sind komplexe Vorgänge. Beim Schreiben eines Wortes wird jedem gehörten Laut ein Zeichen, also ein Buchstabe, zugeordnet. Beim Lesen geschieht dies in umgekehrter Reihenfolge. Aus Zeichen, den Buchstaben, werden Laute geformt. Alle Kinder durchlaufen beim Erlernen des Lesens und Schreibens bestimmte Entwicklungsstufen. Meistens werden diese Phasen so zügig durchlaufen, dass sie von den Kindern überhaupt nicht als solche wahrgenommen werden. Manchmal jedoch treten Schwierigkeiten auf. Sind diese so gravierend, dass eine oder mehrere Teilleistungsstörungen festzustellen sind, spricht man von einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS).

Für diese Schülergruppe sind besondere schulische Fördermaßnahmen laut § 1.2 Rd. Erl. D. Kultusministeriums v. 19.07.1991 einzurichten.

Die rechtlichen Bestimmungen zu den Aufgaben der Schule in Bezug auf das Lesen und Schreiben finden sich im RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 und beinhalten sowohl den Bildungsauftrag der Schule als auch die Fördermaßnahmen, Zielgruppen und Leistungsfeststellungen und Beurteilungen. Der Erlass befindet sich in der BASS 14-01 Nr.1 und kann jederzeit von betroffenen Eltern eingesehen werden.

Mit Wirkung vom 18.06.2012 wurden Änderungen der Verwaltungsvor-schriften zur Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) vorgenommen, die wir aufgreifen und die allen Kolleginnen bekannt sind.

VV 6.3 zu Absatz 3

Soweit der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (BASS 14-01 Nr.1) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und/oder Rechtschreiben verzichtet werden.

VV 6.4 zu Absatz 4

Die Verwaltungsvorschrift 6.3 zu Absatz 3 gilt entsprechend.

Zusätzlich geändert:

In den Fällen der VV 6.3 und der VV 6.4 ist eine Förderung von Kindern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) nach dem RdErl. Des Kultusministeriums vom 19.07.1991 (BASS 14 – 01 Nr.1) in das Zeugnis aufzunehmen.

Daraus ergibt sich folgendes: Für Schüler der Klassen 3 und 4 kann auf dem Zeugnis im Fach Deutsch auf Benotungen der Teilbereiche Lesen und/oder Rechtschreiben verzichtet werden. Es müssen in diesem Fall jedoch die eingeleiteten Förderungen im Zeugnis aufgenommen werden. Wir haben uns an der Lindenschule auf diese Formulierung geeinigt:

„Aufgrund der Lese-Rechtschreibschwierigkeiten von …….. wird im Rahmen des Nachteils-ausgleichs die Benotung in den Bereichen Lesen/ Schreiben ausgesetzt.“

2) Was wollen wir erreichen?

Für das Konzept unserer Schule ist die Umsetzung des Erlasses durch die Schaffung von Fördergruppen, einem  LRS-Förderplan und einer Einver-ständniserklärung der Eltern über die zukünftigen Fördermaßnahmen sowie der Umsetzung des Nachteilsausgleichs (d.h. längere Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, Zulassen von Hilfsmitteln, differenzierte Aufgaben-stellungen) gewährt.

Die Lehrerkonferenz entscheidet individuell, ob eine Bemerkung im Zeugnis steht oder nicht. Dies ist notwendig, um einer Stigmatisierung eines Kindes vorzubeugen. Stimmen sowohl die Lehrerkonferenz als auch die Eltern zu, darf eine Bemerkung auf dem Zeugnis stehen.

Ein Vordruck der Einverständniserklärung der Eltern über zukünftige Fördermaßnahmen liegt im Anhang bei.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

Im Rahmen der Fortbildungen des Psychologischen Dienstes der Stadt Krefeld wird z.Zt. ein Diagnosebogen mit entsprechenden diagnostischen Aufgaben erstellt, der nicht nur die unten genannten Schwierigkeiten auflistet, sondern auch weitere, für den Schriftspracherwerb wichtige, basale Fähigkeiten im Bereich der Motorik und Wahrnehmung. Dieses Material wird nach der Fertigstellung im Rahmen einer Konferenz dem Lehrerkollegium vorgestellt.

Somit werden wir demnächst ein Diagnosekonzept haben, das die schulischen, sozialen, emotionalen, kognitiven und physiologischen Bedingungen sowie das Lern- und Arbeitsverhalten der betroffenen Schüler analysiert und beschreibt.

Der Psychologische Dienst hat uns im Rahmen der Fortbildung einen Elternbogen überlassen, den wir gerne übernehmen, um die Sicht der Eltern mit unseren Beobachtungen abzugleichen und eventuell zu ergänzen.

Im Rahmen der diagnostischen Testverfahren verwenden wir:

  • „Münsteraner Screening“
  • „HSP“ Hamburger Schreibprobe (ab Klasse 1)
  • Stolperwörtertest
  • ILeA Deutsch
  • Lese- als auch Schreibproben aus den Schulbuchverlagen (Karibu Kl. 1, Bausteine Kl. 2-4)

 Lese-Rechtschreibkonzept Lindenschule                       (Stand Anfang 2015) 
Ansprech-partnerinnen Petra Kemkes (Jg 1/2), Meike Parlow (Jg 3/4)
Ziele erfolgreiche Förderung von Kindern mit LRS
Zielgruppe Schüler der Klassen 1-4
Zeit- und Arbeits-planung Was? Wer? Wann?
1. Diagnostik Klassenlehrer, Ansprechpartnerin LRS prozessorientiert2x jährlich (Anfang des Kalenderjahres, 6 Wochen vor den Sommerferien) HSP, Stolperwörtertest
2. Erstellen eines individuellen Förderplans Klassenlehrer, in Absprache mit Ansprechpartnerin LRS, Eltern halbjährlich
3. Fördermaßnahmen KlassenunterrichtFördergruppe „Sprachprofis“ max. 8 Kinder,         1-2 Stunden pro Woche
4. Evaluation des Förderkonzeptes Alle nach Absprache
5. Fortbildung/AK LRS Ansprechpartnerin LRS vierteljährlich

3.1) Fördermaßnahmen für die Klassen 1 – 2

Für die Kinder der Klassen 1 und 2 findet zusätzlich zur Einführung in die Lese- und Schreibkompetenz eine Förderung in folgenden Bereichen statt.

  • Auditive Wahrnehmung
  • Feinmotorische und graphomotorische Förderung
  • Phonologische Bewusstheit
  • Raumlage
  • Körperschema

In den Klassen befinden sich Förderboxen des Logico-Materials (Finken- Verlag) für die jeweilige Jahrgangsstufe. Alle Kinder haben Zugang zur Lernwerkstatt, zu den Programmen Cesar Lesen und Schreiben und können hier individuell in den Bereichen Lesen und Schreiben gefördert werden. Die Kinder beginnen individuell, selbstständig und eigenver-antwortlich mit den Lies-mal-Heften des Jandorf-Verlages. Es werden differenzierte Hausaufgabenpläne erstellt und mit den jeweiligen Förderheften (Bausteine- bzw. Zebra-Förderheft) gearbeitet. Die Kinder bekommen ein Musterheft als Vorübung zum Schreiben. Das Nikitin-material zur Förderung der Raumlage befindet sich in allen Klassen.

Im Rahmen der äußeren Differenzierung fördern wir die Kinder mit dem Würzburger Trainingsprogramm zur phonologischen Bewusstheit, mit Spielen zur auditiven Merkfähigkeit, Übungen zur Förderung der Feinmotorik (Feinmotorikkoffer) sowie motorischen Übungen zur Wahrnehmung des Körperschemas, der Rhythmik und der Feinmotorik.

Die Fördermaßnahmen werden den Eltern im Rahmen der Elterngespräche erklärt und es werden ggf. Übungen für den häuslichen Bereich erklärt bzw. auf zusätzlich notwendige Therapien verwiesen.

Eine Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst der Stadt Krefeld und dem Niederrheinischen Verein zur Förderung des Lesens und Schreibens e.V. findet in vielen Fällen statt.

3.2) Fördermaßnahmen für die Klassen 3 – 4

Aufbauend auf der Förderung in der Schuleingangsphase werden in den Jahrgängen 3 und 4 weiter die Teilbereiche Schreiben, Lesen, Recht-schreiben und allgemeine Lernmotivation gefördert. Die Rechtschreibleiter aus dem Finken-Verlag dient als Konzept, um den Kindern anhand eines strukturierten Materials Lernhilfen zum Durchdringen des Systems Sprache an die Hand zu geben.

Anhand eines Grundwortschatzes sollen die Kinder in ihrem Tempo lernen, Schreibstrategien, Schriftsprachgefühl und Korrekturstrategien anzuwenden und zu automatisieren. Mit ansprechenden Lesetexten (Logicals, Sachkarteien) wird die Lesefertigkeit und Lesefähigkeit weiter entwickelt (fließend, sinnentnehmend). Die Computerprogramme „Antolin“ und Lernwerkstatt“ werden als motivierende Materialien eingesetzt.

Konsequentes Üben, Erfolgsrückmeldung und das strukturierte Lernen von Arbeitstechniken sind Bestandteil des präventiven und integrativen Deutschunterrichtes im Klassenverband als auch der Kleingruppenarbeit. Eine zusätzliche Förderung in einer „Sprachprofi“-Gruppe erhalten Kinder nach Diagnose des Klassenlehrers. Ausschlaggebend für den Förderbedarf sind die Leistungen der Kinder bei Diktaten, Rechtschreibarbeiten und beim Freien Schreiben. Genau wie in den Klassen 1 und 2 werden die individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes (Motorik, visuelle und auditive Wahrnehmung), die Lesekompetenz und Schreibkompetenz überprüft. Die Eltern erhalten einen Bericht über die Empfehlungen bezüglich weiterer Fördermöglichkeiten für ihr Kind.