2.8 Vereinbarungen zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund
1) Rechtliche Grundlagen
„Sprache hat grundlegende Bedeutung für die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder. Aufgabe des Deutschunterrichts in der Grundschule ist es, den Schülern eine grundlegende sprachliche Bildung zu vermitteln, damit sie in gegenwärtigen und zukünftigen Lebens-situationen handlungsfähig sind.“ So beschreibt es der Lehrplan des Faches Deutsch zum Bildungs- und Erziehungsauftrag. (Lehrplan Deutsch 2008, 23)
Somit „bedürfen Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und die Deutsch in der Regel als Zweitsprache erlernen, der besonderen Förderung. Dabei muss die Grundschule die Sprachfähigkeiten so weit fördern, dass sich erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen an-schließen kann.“ (Richtlinien Deutsch als Zweitsprache, S. 14)
Kinder mit wenigen bzw. keinen deutschen Sprachkenntnissen werden durch individuelle schulische Fördermaßnahmen so weit unterstützt, dass sie im Unterricht effektiv mitarbeiten können (siehe Richtlinien Vielfalt als Chance und Herausforderung, S. 12).
Schülern, die ohne oder nur mit geringen Kenntnissen der deutschen Sprache in eine Regelklasse aufgenommen werden, müssen täglich mindestens zwei Stunden in Fördergruppen intensiv in Deutsch gefördert werden (siehe BASS S. 14).
2) Was wollen wir erreichen?
Unser Ziel ist es, den Kindern eine möglichst zügige und umfassende Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen. Wir wollen das Selbstbewusstsein der Kinder stärken, indem wir den Kompetenzen in den Herkunftssprachen und den kulturellen Erfahrungen der Kinder Interesse und Wertschätzung entgegenbringen.
Im DAZ-Unterricht wollen wir durch Eingehen auf die Besonderheiten der deutschen Sprache die grammatikalischen und sprachlichen Kenntnisse der Schüler vertiefen und verbessern.
Die Seiteneinsteiger werden im Fach Deutsch als Fremdsprache intensiv unterrichtet, damit sie sich möglichst bald in das soziale Gefüge ihres Klassenverbandes integrieren können.
Unser Ziel ist es, die Eltern in die schulische Arbeit zu integrieren, indem wir Elterntreffen zu verschiedenen Themen und Sprachkurse für Mütter in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Krefeld durchführen.
3) Vereinbarungen an der Lindenschule
Die Seiteneinsteiger sind von Anfang an in der Regelklasse integriert, so dass sie mit deutschsprachigen Kindern und nicht-deutschsprachigen Kindern gemeinsam lernen. Allerdings werden diese Schüler darüber hinaus täglich zwei Stunden in einem speziell angelegten Sprachförder-unterricht beschult.
3.1) Ziel des Sprachförderunterrichts
Ziel dieses Sprachförderunterrichts ist es, die Kinder ohne oder mit geringen Sprachkenntnissen so zu fördern, dass sie nach und nach immer mehr am Regelunterricht der Klasse teilnehmen können.
Da die Seiteneinsteiger unterschiedlichste Lernvoraussetzungen mitbringen (Jahrgangsstufe, Herkunftsland, Schriftart, familiäre Situation) bietet in unseren Augen der Parallelunterricht eine flexible Möglichkeit zur inhaltlichen Gestaltung des Unterrichts und zur Differenzierung:
- In zwei Stunden täglich sollen die Schüler einen themenorientierten Wortschatz parallel zu den Unterrichtsinhalten erarbeiten, damit ihnen eine kompetente Mitarbeit am Unterricht der Regelklasse ermöglicht wird.
- Durch die individuelle Sprachförderung werden die Kinder zum eigenen Sprechen angeregt und erarbeiten Satzmuster und Strukturen, durch die sie ihren Wortschatz erweitern. Sie werden somit in möglichst kurzer Zeit befähigt, Bedürfnisse, Wünsche und Kritik zu äußern.
- Alle Schüler der Sprachförderung erhalten alle drei Monate eine Rückmeldung zu ihrem Sprachstand und einen Förderplan.28
3.2) Grundsätze im Bereich der Sprachförderung:
Grundsätze unserer Schule im Bereich Sprachförderung/DAZ sind:
- Wir sind allen Schülern ein kontinuierlicher Ansprechpartner und Förderer.
- Wir vermitteln Sprache als Instrument der Kommunikation, welches in allen Bereichen des Lebens eine tragende Rolle spielt.
- Bei den zu erwerbenden sprachlichen Kompetenzen differenzieren wir je nach Entwicklungsstand des einzelnen Kindes.