2.11 Vereinbarungen zur Verkehrserziehung und Radfahrausbildung

 1) Rechtliche Grundlagen

Die Rechtliche Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung bilden die BASS 15 – 02 Nr. 5 und der Lehrplan Sachunterricht Grundschule. Die Rahmenvorgaben (BASS 15 – 04 Nr. 4) zur Verkehrs- und Mobilitäts-erziehung beschreiben die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung, während im Erlass die verkehrssicherheits-relevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und -ausbildung ausgeführt werden (Vgl. BASS 15 – 02 Nr. 5).

Im Lehrplan ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Bereich Raum, Umwelt und Mobilität ausgewiesen. Der Bereich gliedert sich in drei Schwerpunkte:

  • Schule und Umgebung
  • Verkehrsräume und Verkehrsmittel
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit (vgl. Lehrplan 2008, 46-47)

2) Was wollen wir erreichen?

Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Dabei soll die Schule mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten (vgl. BASS 15 – 02 Nr. 5).

2.1) Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in Klasse 1 und 2

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Die Schüler beobachten und dokumentieren Verkehrssituationen aus dem Schulbezirk. Sie lernen Verkehrszeichen kennen, vergleichen sie, erklären ihre Bedeutung und beachten sie. Die Schüler erklären optische und akustische Zeichen und geltende Verkehrsregeln und wenden diese als Fußgänger im Straßenverkehr an. Sie untersuchen, reflektieren und beschreiben Merkmale sicherheitsorientierter Kleidung und fahren einen Parcours im Schonraum. Die Kinder lernen die Verkehrsrealität in ihrer Umgebung kennen und nehmen deren Veränderungen bewusst war (vgl. Lehrplan 2008, 46-47).

Schwerpunkt: Schulumgebung und Wohnumgebung












Training der Wahrnehmung und Schulung der Sinne in Bezug auf

  • Geräusche
  • Lichtzeichen
  • Raumorientierung
  • Entfernungen
  • Geschwindigkeiten
  • Wege in der Gruppe
  • Bestandsaufnahme, Situationen und Gefahren der Straße und des Schulwegs
  • Bereiche der Straße (verkehrsberuhigte Zonen, Gehweg, Radweg und Fahrbahn)
  • Beobachtungen und Erlebnisse auf dem Schulweg
  • Orientierungsgänge im Ortsteil
  • Wege skizzieren und sich an Abbildungen orientieren
  • Überquerungshilfen (z. B. Zebrastreifen)
  • Überquerungsgefahren (z. B. parkende Fahrzeuge)
  • ausgewählte Verkehrszeichen und Verkehrsregeln
  • Schulwegsicherung (z. B. in Kooperation mit der Polizei)
  • Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten
  • Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer
  • Abgrenzung vom Fehlverhalten anderer, sowie Umgang mit Konflikten
  • Verhalten auf dem Gehweg

Schwerpunkt: Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen

Auswirkungen von:

  • Dunkelheit
  • trübem Wetter
  • Regen, Schnee, Eis

Bedeutung von:

  • hellen Farben und Reflektoren an Kleidung und Schultasche

2.2) Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung Klasse 3 und 4

In den Klassen 3 und 4 sollen die Qualifikationen aus Klasse 1 und 2 er-weitert werden, die die Schüler für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen.

Dazu gehören das Erkennen, Beurteilen und Bewältigen spezifischer Situationen im Straßenverkehr, das Einschätzen und Vermeiden von Gefahren sowie das Einüben von Notrufsituationen.

Schwerpunkt: Schulumgebung und Wohnumgebung

  • Verhalten an der Bushaltestelle
  • Verhalten im Bus
  • Verhalten im Auto
  • Sicherheit während der Fahrt

Ergänzende Themen in den Klassen 3 und 4 sind:

Radfahrtraining:

  • Schulung der Fertigkeiten
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit
  • Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads
  • Funktionsweisen der Einzelteile
  • Tragen des Helms
  • Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten als Rad-fahrer

Schulumgebung und Wohnumgebung:

  • Umweltorientiertes Verhalten und Handeln
  • Nutzungsmöglichkeiten von Verkehrsmitteln
  • Bewertung verschiedener Verkehrsmittel
  • Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Abgase und Geschwindigkeit

Verhalten und Handeln im Straßenverkehr:

  • Anwendung der Kenntnisse über Verkehrsregeln und -zeichen in der Verkehrsrealität
  • Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern Hilfestellung für andere Verkehrsteilnehmer

Bewegungssicherheit und Radfahrausbildung:

  • Weiterentwicklung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit
  • Pflege und Wartung

Radfahrausbildung:

  • Theoriekenntnisse in Verkehrsregeln und -zeichen
  • Straßenbenutzung (Fahrbahn, Radweg, Gehweg)
  • Besonderheiten auf der Fahrbahn
  • Verhalten an Ampeln
  • Verhalten beim Einfahren in den fließenden Verkehr
  • Sicherheitsaspekte des Radfahrens
  • Umweltaspekte des Radfahrens
  • Gesundheitsaspekte des Radfahrens

Abschluss der Radfahrausbildung:

  • Überprüfung des theoretischen Wissens
  • Überprüfung des praktischen Könnens

Beitrag zur Sozialerziehung:

Schüler entwickeln in der Verkehrs- und Mobilitäterziehung situationsorientiertes, flexibles Verhalten, indem sie Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Hand-lungen anderer erlernen.

Beitrag zur Umwelterziehung:

Schüler lernen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen durch den Verkehr kennen, setzen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem anderer Verkehrsteilnehmer kritisch auseinander und suchen Alternativen zum Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung.

Schüler lernen, Verkehrssituationen in ihrer Komplexität kennen. Sie lernen, sich darauf einzustellen und sachgerecht und angemessen zu reagieren. Die Kinder üben, sich selbstsicher, regelbewusst und rücksichtsvoll im Verkehr zu bewegen. Sie lernen, ihre Umwelt kritisch zu beobachten, Bewährtes zu benennen, zu reflektieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung zu entwerfen.

3) Vereinbarungen an der Lindenschule

3.1)    Kooperation Schule und Erziehungsberechtigte

Den Schülern soll bereits ab Klasse 1 ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr vermittelt werden. Dazu ist die Schule auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen.

Das bedeutet, dass die Eltern vor Schulbeginn den Schulweg mit ihren Kindern gemeinsam mehrmals üben und abgehen. Die Eltern erhalten den Ratgeber „Sicher und mobil – Kinder auf unseren Straßenverkehr vorbereiten“.

In den ersten Wochen nach Schulbeginn analysieren die Klassenlehrer mit den Schülern und mit der Patenklasse (4. Schuljahr) die Schulumgebung. Dabei werden folgende Punkte besprochen:

Wo gibt es Gefahrenstellen?

  • Gibt es einen Radweg?
  • Baustellen?
  • Sind Hilfen zum Überqueren vorhanden? (Ampeln, Zebrastreifen)
  • Welche Verkehrszeichen sind für die Fußgänger, Radfahrer in der Schulumgebung wichtig?

Zudem bekommen die Kinder in den ersten Klassen von einem Kooperationspartner der Schule Warnwesten. Der CHEMPARK stattete die ersten Klassen mit Reflektoren aus.

3.2)  Verkehrserziehung in den Klassen 3 und 4

In den Klassen 3 und 4 sollen die Qualifikationen aus Klasse 1 und 2 erweitert werden, die die Schüler für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen.

Dazu gehören das Erkennen, Beurteilen und Bewältigen spezifischer Situationen im Straßenverkehr, das Meiden oder Beseitigen von Gefahren sowie angemessenes Verhalten nach Verkehrsunfällen.

Die Schüler lernen in Themenkreisen, die sich schwerpunktmäßig auf die Radfahrausbildung in Theorie und Praxis beziehen. Praktische Übungen der Verkehrserziehung finden zuerst auf dem Schulhof und später im realen Straßenverkehr statt.

Im Rahmen der Radfahrausbildung kooperieren Schule, Eltern und Polizei. Am Elternabend wird ausführlich die Radfahrstrecke besprochen und ein weiterer Termin zur gemeinsamen Begehung mit der Polizei festgelegt, so dass die Eltern mit ihren Kindern die Möglichkeit haben zu üben. Des Weiteren übernehmen sie die Verantwortung, dass ihre Kinder mit verkehrssicheren Fahrrädern zum Fahrradtraining erscheinen. Deren Verkehrstauglichkeit prüft die Polizei vor dem Beginn der praktischen Radfahrprüfung.