Liebe Eltern,

die Landesregierung hat entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zum Wechselunterricht zurückkehren.

Damit gilt der Plan wie vor den Osterferien.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt voraus, dass Ihr Kind zweimal in der Woche an einen Selbsttest in der Schule unter Aufsicht teilnimmt.

Dies gilt auch für die Teilnahme an der Notbetreuung.

Die Durchführung der Selbsttests findet immer am Präsenztag des Kindes statt.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie an diesen Tagen telefonisch erreichbar sind und Ihr Kind im Falle einer positiven Corona-Testung umgehend abholen können.

Bei den zur Verfügung stehenden Selbsttests handelt es sich um den Siemens CLINITEST Rapid COVID-19 Antigen Test.

Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Homepage des Anbieters.

Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an diesen Tests teilnimmt, können Sie entweder

an den Präsenztagen (zweimal wöchentlich) einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen

oder

Sie erklären schriftlich einen Widerspruch zum Selbsttest bis spätestens Montagmorgen um 8.00 Uhr.

Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass nur getestete Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen dürfen.

Alle Kinder unterliegen jedoch weiterhin der Schulpflicht. Die Nichtteilnahme kann den Schul- und Bildungserfolg gefährden.

Deshalb bearbeiten nicht getestete Schülerinnen und Schüler die Aufgaben der Wochenpläne zuhause, haben aber keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass dem Kind die Materialien zur Verfügung stehen und die Aufgaben bearbeitet werden. Bitte treten Sie dazu mit der Klassenlehrerin in Kontakt.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Viele Grüße

Claudia Gehlings.