Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland gilt die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung und es sind zudem je nach Reisegebiet
spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. 

Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

Die Kinder müssen keinen Nachweis mitbringen. Wir bitten Sie aber ausdrücklich, sich zu erkundigen und die Einreisebestimmungen zu beachten.

 

Pflicht zum Tragen einer Maske

Es besteht weiterhin eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im
Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. 

Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem Außengelände der Schulen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

 

Hygienemaßnahmen 

Die bekannten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, usw.) bleiben bestehen und werden in den Klassen besprochen und umgesetzt.

 

Testungen

Die zweimal wöchentlichen Lolli-Tests bleiben verpflichtend für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind davon  ausgenommen.

Die Kinder der Klassen 2-4 werden bereits am ersten Schultag getestet. Für die Schulneulinge der Klasse 1 beginnt das Testverfahren erst in der ersten vollständigen Schulwoche.

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, die Erstklässlerinnen und
Erstklässler unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest
durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).

 

Einschulungsfeiern

Die Hygienemaßnahmen, die bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind, haben wir Ihnen bereits mit der Einladung mitgeteilt. Da die konkreten Einzelheiten zu den Hygienemaßnahmen davon sind abhängig, in welcher Inzidenzstufe sich die Schule/Stadt am Tag der Einschulung befindet, erhalten Sie weitere Informationen erst kurzfristig.

 

Bitte schauen Sie immer wieder auf unsere Homepage.