Liebe Eltern, 20.12.2021

ich bin aufgefordert, bei allen Schülerinnen und Schülern den nach § 34 Abs. 11 IfSG erforderlichen Impfschutz gegen Masern zu überprüfen.

Bitte reichen Sie bis 07.01.2022 den Impfausweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz (zweimal geimpft) gegen Masern ergibt, per schoolfox (als Foto im Anhang) oder per E-Mail an lindenschule@schulen.krefeld.de ein.

Vorsorglich bitte ich darum, nicht mit uns, den Lehrerinnen und Lehrern oder der Schulleitung in eine inhaltliche Diskussion zu diesem Thema einzutreten.

Mir ist bewusst, dass diese Bitte in eine sensible Zeit fällt, ich setze jedoch ausschließlich eine Vorschrift um.

Es ist auch die Frage aufgeworfen worden, was denn eintritt, wenn der entsprechende Nachweis nicht erbracht wird. – Es herrscht Schulpflicht und Schülerinnen und Schüler können nicht vom Unterricht ausgeschlossen oder befreit werden. –

Kinder, für die kein Impfnachweis erbracht wird, muss ich aber dem Gesundheitsamt melden. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Viele Grüße Claudia Gehlings

Liebe Eltern, 10.02.2022

am 20.12.2021 habe ich Sie darum gebeten, uns die Masernimpfung Ihres Kindes nachzuweisen.

Viele Eltern haben dies auch umgehend gemacht.

Kurz nach meiner Nachricht, erhielt ich die offizielle Information, dass die Vorlagefrist für die Masern Nachweise vom 31.12.2021 auf den 31.07.2022 hinausgeschoben wurde.

Deshalb ist noch etwas Zeit, aber trotzdem möchte ich Sie bitten, die fehlenden Impfausweise bis spätestens 16.05.2022 bei uns vorzulegen.

Falls Ihr Kind noch nicht oder nicht vollständig gegen Masern geimpft sein sollte, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Kinderarzt oder lassen Sie sich dort beraten.

Viele Grüße Claudia Gehlings