2.14 Vereinbarungen zur Fort- und Weiterbildung
1) Rechtliche Grundlagen
„Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit.“ (§57 Absatz 3 SchulG)
„Miteinander und voneinander Lernen“ – dies gilt auch für die eigene Fortbildung und die Weiterbildung im Team.
2) Vereinbarungen an der Lindenschule
Dabei gibt es an der Lindenschule drei Ebenen, auf denen dies geschieht.
- Die eigene Fortbildung einzelner Kollegen, die nach Interesse oder Bedarf durchgeführt wird.
- Hierbei ist uns wichtig, dass eine Rückmeldung in einer Dienst-besprechung erfolgt. Dadurch können Informationen in die Weiter-arbeit der ganzen Gruppe einfließen.
(z.B.: Hausaufgaben, Kinder psychisch-kranker Eltern,…)
- Prozessbegleitende Arbeitskreise, in denen Kollegen über einen längeren Zeitraum an festgelegten Themen krefeldweit arbeiten und Konzepte für die eigene Schule entwickeln.
(Dyskalkulie, LRS, AK Seiteneinsteiger)
- Fortbildungen im Team der Lindenschule
Hier hat sich das Kollegium der Schule, in Absprache mit dem Team des Offenen Ganztags, einen Schwerpunkt gesetzt. Mit Hilfe von externen Beratern und verschiedenen Veranstaltungen, unter anderem im Rahmen pädagogischer Ganztage, erarbeiten wir ein Erziehungskonzept mit allgemeingültigen Regeln und Ritualen für die gesamte Lindenschule.
- Besuch der kleinen Kielstraße in Dortmund (2010)
- Umgang mit schwierigen Kindern – Regeln und Rituale (2012)
- „Lernen lernen“ – Methodentraining als Struktur eines guten Unterrichts (2013)
- „Bensberger Modell” (2013)
- “Coolness-Training” (ab 2014)
Des Weiteren beteiligen wir uns aktiv an den aktuellen Inklusionsveran-staltungen in Krefeld. Zwei Veranstaltungen des Kompetenzteams wurden an der Lindenschule abgehalten. Eine Informations-veranstaltung des Schulamts besuchten einige Kollegen.